Kostenerstattung

Die meisten Krankenkassen bieten kostengünstige private Krankenzusatzversicherungen entsprechend der vereinbarten Tarife für Kassenpatienten an.
Hier werden ihre Versicherungswünsche berücksichtigt. Die Kosten für alternative Heilmethoden sind überschaubar und günstiger als sie denken.

Bei privaten Krankenversicherten (PKV) erfolgt eine Kostenerstattung für die alternative Behandlung in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH).

Weiterhin ist eine Übernahme der Behandlungskosten durch die Beihilfe für Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte) und durch die Heilfürsorge möglich.

Um die Kostenerstattung zu gewährleisten, erfolgen diese Abrechnungen von mir dann nach dem GebüH.

Ebenfalls besteht für gesetzlich krankenversicherte Patienten grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten einer Behandlung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen ihrer Steuererklärung geltend zu machen.

Sollten sie weitere Fragen haben, sprechen sie mich ruhig an ich helfe ihnen gerne.

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